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Ehrungen |
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Im Amt für Kirchenmusik werden Urkunden oder
Anerkennungsschreiben für verdiente Sänger/innen, Mitglieder des
Vorstandes der Kirchenchöre, Organist/innen und Chorleiter/innen
ausgestellt.
- 25 Jahre - Urkunde (vom Pfarrer unterzeichnet)
- 25 Jahre - Anerkennungsschreiben für Mitglieder
im Vorstand (vom Diözesanpräses der Kirchenchöre unterzeichnet)
- 40 Jahre - Urkunde (vom Diözesanpräses der
Kirchenchöre unterzeichnet)
- 50 Jahre - Urkunde (vom Bischof unterzeichnet)
- 60 Jahre - Anerkennungsschreiben + Dombuch (vom
Bischof unterzeichnet)
- 65 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Bischof
unterzeichnet)
Die Beantragung der Urkunden/Anerkennungsschreiben ist
spätestens 6 Wochen vor dem Übergabetermin in schriftlicher Form mit der
Angabe folgender Daten bei uns einzureichen:
- Vor- und Nachname
- Dauer der aktiven Zugehörigkeit
- Name des Kirchenchores (nicht bei Organisten)
Weitere Urkunden
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