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Referat Orgelbau |
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Leiter:
Manfred Degen
Orgelsachverständige:
Manfred Degen
Heinrich Grimm
Christoph Keggenhoff
Die grundsätzliche Aufgabe des Referats Orgelbau besteht darin, für die
Liturgie in den Pfarrgemeinden (und evtl., auch anderen Vereinigungen,
wie z.B. in Krankenhäusern, Bildungshäusern, Ordensgemeinschaften etc.)
die geeigneten Musikinstrumente anzuschaffen, bzw. zu pflegen. Dies sind
zu 95% klassische Pfeifenorgeln, zu 5% - also in (begründeten)
Ausnahmefällen - um elektronische Tasteninstrumente.
Das Referat Orgelbau als Einrichtung der Diözese hat die Umsetzung der
bestehenden Genehmigungspflicht (Bauordnung) und Zuschussfähigkeit
orgelbaulicher Maßnahmen gegenüber den Auftraggebern, den Pfarreien zu
vertreten.
Die Genehmigungspflicht wird durch die bestehende Bauordnung für das
Bistum Speyer geregelt. Was die Zuschussfähigkeit angeht, gilt seit 2005
eine Neuregelung. Nach dieser werden Orgel-Neubauten und die Erweiterung
bestehender Instrumente nicht mehr bezuschusst, Reparaturen und
Renovierungen hingegen mit 20% der Gesamtkosten.
Tätigkeiten im Detail:
- Verwaltung des Zuschussetats
- Korrespondenz mit den zuständigen Dienststellen Bischöfliche
Finanzkammer, Bischöfliches Rechtsamt, Bischöfliches Bauamt, Amt für
kirchliche Denkmalpflege, Landesdenkmalamt sowie den jeweiligen
Pfarreien
- Delegieren der Orgelsachverständigen, Auswertung von deren
schriftlichen Stellungnahmen
- Dokumentation aller Orgel-Vorgänge in der Diözese
- Fachprüfung aller Orgelbau- und Orgelpflegeverträge
Tätigkeit der Orgelsachverständigen:
Derzeit arbeiten 3 hauptamtliche Kirchenmusiker in zusätzlicher Funktion
als
"Orgelsachverständiger in der Diözese Speyer".
Orgelsachverständige inspizieren auf Veranlassung durch das Referat
Orgelbau vor Ort Raum
und Instrument, verfassen schriftliche Stellungnahmen, entwerfen
Vorgaben für Ausschreibungen, nehmen die Abnahmeprüfung vor, pflegen den
Dialog zwischen Musiker und Instrumentenbauer.
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