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Referat Orgelbau

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Leiter:
Manfred Degen
Orgelsachverständige:
Manfred Degen
Heinrich Grimm
Christoph Keggenhoff


Die grundsätzliche Aufgabe des Referats Orgelbau besteht darin, für die Liturgie in den Pfarrgemeinden (und evtl., auch anderen Vereinigungen, wie z.B. in Krankenhäusern, Bildungshäusern, Ordensgemeinschaften etc.) die geeigneten Musikinstrumente anzuschaffen, bzw. zu pflegen. Dies sind zu 95% klassische Pfeifenorgeln, zu 5% - also in (begründeten) Ausnahmefällen - um elektronische Tasteninstrumente.
Das Referat Orgelbau als Einrichtung der Diözese hat die Umsetzung der bestehenden Genehmigungspflicht (Bauordnung) und Zuschussfähigkeit orgelbaulicher Maßnahmen gegenüber den Auftraggebern, den Pfarreien zu vertreten.
Die Genehmigungspflicht wird durch die bestehende Bauordnung für das Bistum Speyer geregelt. Was die Zuschussfähigkeit angeht, gilt seit 2005 eine Neuregelung. Nach dieser werden Orgel-Neubauten und die Erweiterung bestehender Instrumente nicht mehr bezuschusst, Reparaturen und Renovierungen hingegen mit 20% der Gesamtkosten.

Tätigkeiten im Detail:

  • Verwaltung des Zuschussetats
  • Korrespondenz mit den zuständigen Dienststellen Bischöfliche Finanzkammer, Bischöfliches Rechtsamt, Bischöfliches Bauamt, Amt für kirchliche Denkmalpflege, Landesdenkmalamt sowie den jeweiligen Pfarreien
  • Delegieren der Orgelsachverständigen, Auswertung von deren schriftlichen Stellungnahmen
  • Dokumentation aller Orgel-Vorgänge in der Diözese
  • Fachprüfung aller Orgelbau- und Orgelpflegeverträge

Tätigkeit der Orgelsachverständigen:
Derzeit arbeiten 3 hauptamtliche Kirchenmusiker in zusätzlicher Funktion als
"Orgelsachverständiger in der Diözese Speyer".
Orgelsachverständige inspizieren auf Veranlassung durch das Referat Orgelbau vor Ort Raum
und Instrument, verfassen schriftliche Stellungnahmen, entwerfen Vorgaben für Ausschreibungen, nehmen die Abnahmeprüfung vor, pflegen den Dialog zwischen Musiker und Instrumentenbauer.